B e g r ü n d u n g : Die betreibende R*****vertreten durch die Einbringungsstelle, verzeichnete für ihren Fahrnisexekutionsantrag zur Hereinbringung von € 127,-- samt Anhang an Kosten € 27,-- (erkennbar die Pauschalgebühr nach TP 4A zuzüglich der Erhöhung nach Anmerkung 1a GGG sowie die Vollzugsgebühr von € 6,--) und den Erhöhungsbetrag gemäß § 21 Abs 4 GGG von € 8,--. Mit dem im ersten Rechtsgang gefassten Beschluss bewilligte das Erstgericht die E... mehr lesen...