Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit dem am 4. Dezember 2000 beim Bezirksgericht Gmunden eingelangten Schriftsatz Fahrnisexekution - hereinzubringende Forderung auf Grund des Exekutionstitels: Versäumungsurteil des BG Gmunden vom 4. Oktober 2000, Kosten S 4.663,64 - und Räumungsexekution. An Kosten des Exekutionsantrages wurden insgesamt S 2.253,84 verzeichnet. Nach Ergehen einer Zahlungsaufforderung schrieb der Kostenbeamte mit Zahlungsauftrag vom 25. September 2003 eine P... mehr lesen...