Norm: APSG §6 Abs1 Z1IESG §3a Abs1
Rechtssatz: Die durch § 6 Abs 1 Z 1 APSG bewirkte Fortlaufhemmung der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis hat auch im Anwendungsbereich des § 3a Abs 1 Satz 2 IESG zu gelten. Entscheidungstexte 8 ObS 7/10b Entscheidungstext OGH 26.04.2011 8 ObS 7/10b European Case Law Ident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 8. 2006 bis zu seinem berechtigten vorzeitigen Austritt am 17. 3. 2008 Arbeitnehmer des G***** P***** bzw - nach dessen Tod - seiner Verlassenschaft. Er leistete vom 3. 9. 2007 bis 2. 3. 2008 den Präsenzdienst. Am 5. 5. 2008 machte er seine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber mit Klage geltend. Mit Beschluss vom 28. 5. 2008 wurde über das Vermögen der Verlassenschaft des Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet. Mit ... mehr lesen...