Norm: PSG §33PSG §36
Rechtssatz: 1. Der Umstand, dass der Stifter geschäftsunfähig wurde, bedeutet nicht, dass der Stifter im Sinne des § 33 Abs 1 PSG weggefallen und der Stiftungsvorstand zur Änderung der Stiftungserklärung legitimiert ist. 2. Das subsidiäre Recht des Stiftungsvorstandes auf Änderung der Stiftungserklärung setzt geänderte Verhältnissse voraus. Eine auslegungsbedürftige Letztbegünstigtenregelung fällt nicht in den Anwendungsber... mehr lesen...
Begründung: Der Stifterin wurde am 8. 1. 1999 eine Sachwalterin bestellt, deren Aufgabenkreis die Einkommens- und Vermögensverwaltung, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten, die Sicherstellung der notwendigen Personensorge und die Besorgung sämtlicher Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatstiftung umfasst. Die drei Mitglieder des Stiftungsvorstandes wurden wegen einer Interessenkollision mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 14. 12. 2000, 6 Ob 278/00... mehr lesen...