Entscheidungen zu § artikel1zu25 PSG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1999/2/24 9ObA320/98v

Norm: APSG §4APSG §8
Rechtssatz: Durch die Einberufung zum ordentlichen Präsenzdienst tritt eine Art gesetzlich angeordneter Karenzurlaub ein, weil nach § 4 APSG Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers ruhen. Der ordentliche Präsenzdienst stellt somit eine qualifizierte Abwesenheit vom Dienst dar, die kraft gesetzlicher Anordnung wie Dienstzeit zu behandeln ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1999

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