Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Angeklagte Alfons N***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB (I.1.) und der Angeklagte Klaus Michael B***** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 83 Abs 1, 86 StGB (II.1.) sowie des Vergehens (richtig: der Vergehen) nach § 27 Abs 1 (ergänze: erster, zweiter und sechster Fall) SMG (II.2.) schuldig erkannt. Danach haben, soweit... mehr lesen...
Norm: StGB §90 Abs1SMG §8
Rechtssatz: Eine allfällige Einwilligung in eine Verletzung am Körper oder in eine Schädigung an der Gesundheit (§ 90 Abs 1 StGB) aus Anlass oder im Gefolge von Suchtgiftkonsum verstößt - abgesehen von der Frage ihrer Rechtswirksamkeit - jedenfalls schon deshalb gegen die guten Sitten (und rechtfertigt somit schon deshalb den Täter nicht), weil Suchtmittel am menschlichen Körper bloß im Rahmen einer ärztlichen Behandlu... mehr lesen...