Gründe: Mit auch (Teil-)Freisprüche und Schuldsprüche anderer Personen enthaltendem Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 28. April 2009 (ON 492/XV) wurde die Angeklagte Valentina D***** des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB (A./), der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 1, 2 und 3 StGB (B./I./), des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1, 2 und 3 StGB (C./), der Vergehen der vorsätzlic... mehr lesen...