Gründe: Thomas W***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengericht vom 31. März 2011 (ON 23) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 5. Februar 2011 in Salzburg durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) seinem Bruder Stefan W***** 50 Euro mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz abgenötigt, indem er mit einem Küchenmesser mit einer etwa 20 cm langen ... mehr lesen...