Norm: LMG 1975 §3LMG 1975 §18 Abs2
Rechtssatz: Die Prüfung der Anmeldung eines Verzehrproduktes nach § 18 Abs 2 LMG umfaßt die Beschaffenheit insgesamt, einschließlich der Bezeichnung, hinsichtlich aller Vorschriften des Lebensmittelrechtes. Nach Ablauf der dreimonatigen First, die zur Untersagung eingeräumt ist, kann daher der Anmeldende damit rechnen, daß das angemeldete Verzehrprodukt verkehrfähig ist bzw daß er das Verzehrprodukt gutgläubig... mehr lesen...