Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: MRK Art1 ffStPO Art6StPO §281
Rechtssatz: Die MRK hat keine erweiterte Anfechtungsmöglichkeit in Bezug auf Schöffengerichtsurteile geschaffen; die Nichtigkeitsgründe sind nach wie vor in §§ 281 und 281 a StPO erschöpfend aufgezählt (Rafael). Entscheidungstexte 9 Os 56/69 Entscheidungstext OGH 16.06.1971 9 Os 56/69 Veröff: EvBl 1972/36 S 66 ... mehr lesen...