Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §99
Rechtssatz: Die Nichteinholung eines (beantragten) Schätzungsgutachtens bewirkt nur dann Nichtigkeit, wenn gegen die Richtigkeit der Angabe des Geschädigten konkrete Umstände sprechen. Entscheidungstexte 9 Os 112/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 9 Os 112/77 11 Os 61/85 Entscheidungstext OGH 30.04.1985 11 O... mehr lesen...