Norm: StPO §90l Abs4StPO §90h
Rechtssatz: Die Ausdehnung einer Hauptverhandlung auf Straftaten, die Gegenstand eines laufenden Diversionsverfahrens sind, setzt dessen Fortsetzung, demnach einen in Rechtskraft erwachsenen Fortsetzungsbeschluss, voraus. Entscheidungstexte 13 Os 93/07m Entscheidungstext OGH 03.10.2007 13 Os 93/07m Europ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...