Norm: StPO §90aStPO §90bStPO §90c Abs5StPO §90d Abs1StPO §90d Abs5StPO §90f Abs1StPO §90f Abs4StPO §90g Abs1StPO §35 Abs1 ASMG §35 Abs2 ASMG §37 A
Rechtssatz: Beschlüsse nach §§ 90c Abs 5, 90d Abs 1 und 5, 90f Abs 1 und 4, 90g Abs 1 (iVm § 90b) StPO sind ebenso wie die Abweisung des Antrags auf Einstellung des Strafverfahrens nach dem Hauptstück IXa der StPO derart zu begründen, dass ersichtlich wird, warum das Gericht die Voraussetzungen des §... mehr lesen...