Norm: StPO §90f Abs2
Rechtssatz: Nach § 90f Abs 2 StPO sind keine Weisungen oder Auflagen zu erteilen, der Verdächtige hat vielmehr freiwillig Pflichten auf sich zu nehmen. Entscheidungstexte 12 Os 16/04 Entscheidungstext OGH 11.03.2004 12 Os 16/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118703 ... mehr lesen...