Norm: JGG §38 Abs2StPO §83 Abs4ZustG §21
Rechtssatz: Die Zustellung des Abwesenheitsurteils, die die Frist zur Einbringung eines Einspruchs und einer Berufung auslöst, hat gemäß § 83 Abs 4 StPO zu eigenen Handen (§ 21 ZustG) zu erfolgen. In Ansehung der gesetzlichen Vertreter ergibt sich dies aus § 83 Abs 3 StPO iVm § 38 Abs 2 JGG. Entscheidungstexte 12 Os 65/12v Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichts Scheibbs vom 18. Jänner 2008, GZ 1 U 118/05a-21, wurde der am 9. Juli 1987 geborene Harald K***** (richtig:) der Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (aF) schuldig erkannt. Die Durchführung der Hauptverhandlung und die Fällung des Urteils erfolgten in Abwesenheit des Angeklagten, der im Zeitpunkt dieser Verfahrenshandlung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die schriftliche Urteilsausfertigung wurde ihm in der Folge ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 28 Ur 60/02a des Landesgerichtes Feldkirch leitete der Untersuchungsrichter - einem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend - mit Beschluss vom 5. Juni 2002 die Voruntersuchung gegen Rene K***** wegen „§§ 27/1, 28/2 SMG" ein (S 1). In der dem Beschluss zugrundeliegenden Anzeige des Gendarmeriepostens Feldkirch vom 27. Mai 2002 wurde dem Beschuldigten unter „Darstellung der Tat" (zusammengefasst) vorgeworfen, er habe von Anfang 2000 bis Anfang Juni 2001 in Feld... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Gründe: Aus dem Akt U 122/88 des Bezirksgerichtes Langenlois ergibt sich folgender Sachverhalt: Das genannte Gericht nahm über Antrag des Bezirksanwaltes Vorerhebungen wegen eines Verkehrsunfalls vor. Noch vor dem Abschluß dieser Vorerhebungen wurden für die Unfallsbeteiligten von Rechtsanwälten Vollmachtsurkunden vorgelegt, und zwar durch Dr. Ferdinand Weber für Johann D*** sowie durch Dr. Wolfgang Grohmann und Dr. Helmut Paul für Dietrich S*** (ON 3 und 4). Am 26.April 1989 erli... mehr lesen...
Norm: StPO §39 AStPO §79 Abs2StPO §83 Abs4
Rechtssatz: Wenn die Partei einen Vertreter hat, ist, soferne nicht Ausnahmen (zB §§ 209, 427 StPO) normiert sind, ausschließlich zu dessen Handen zuzustellen (SSt 31/22). Entscheidungstexte 13 Os 45/77 Entscheidungstext OGH 22.04.1977 13 Os 45/77 Veröff: EvBl 1977/254 S 610 13 Os 115/79 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §83 Abs4StPO §427StPO §459
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 79 Abs 2 StPO, dass die Zustellung an die Partei oder ihren bestellten Vertreter erfolgen kann, gilt nicht für Abwesenheitsurteile. Diese müssen nach den §§ 427, 459 letzter Satz StPO stets dem Verurteilten zugestellt werden. Die Frist zur Rechtsmittelerhebung und zur Erhebung des Einspruchs beginnt erst mit der Zustellung des Urt... mehr lesen...