Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Antragsteller stellte – nachdem er unter Verwendung eines gestohlenen belgischen Personalausweises in das Bundesgebiet einreiste – am 07.08.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 21.12.2018, Zl. 1125591201-161091675, wurde der Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 3 Z. 2 iVm §... mehr lesen...