Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 24. März 2004, GZ 3 U 91/03a-44, wurde ua Franz St***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (ergänze: erster Fall) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43a (ergänze: Abs 3) StGB ein Strafteil von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Genannte bekämpfte das Urteil mit Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Krems a.d. Donau als Schöffengericht vom 22. Mai 2003, GZ 16 Hv 22/03v-51, wurde Karl F***** unter anderem des Verbrechens des schweren sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB verurteilt. Über die gegen dieses Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten und der Berufung der Staatsanwaltschaft hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 11 Os 114/03 zu entscheiden. Mit Beschluss vom 4. Augus... mehr lesen...