Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess
Norm: B-VG;StPO 1975 §51;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Abtretung der Staatsanwaltschaft nach § 51 StPO ist nicht als Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu werten. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe
Art 129a Abs1 Z2 ( früher... mehr lesen...