Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. April 1986, GZ 4 b E Vr 10413/85-32, wurde der am 18.August 1950 geborene Georg B*** wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB nach der letztgenannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, wobei diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde; dieses Urteil ist seit 22.April 1986 re... mehr lesen...