Gründe: Josef P***** wurde auf Grund von Privatanklagen (Privatankläger Kurt R*****, Brigitte F***** und Dr.Friedrich Fl*****, dieser auch als Vertreter der beiden anderen) mit Urteil des Bezirksgerichtes Liesing vom 5. November 1993, GZ U 68/90-25, des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 (zu ergänzen: Abs 1) StGB schuldig erkannt und zu einer (gemäß § 43 Abs 1 StGB) für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe verurteilt. Eine dagegen vom Privata... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs3StPO §494a Abs4StPO §497 Abs2StPO §498 Abs2
Rechtssatz: An einem Verfahren nach § 494 a StPO ist neben dem im früheren Strafverfahren nicht anklageberechtigt gewesenen (Privatankläger) Ankläger des neuen Strafverfahrens zusätzlich der (Privatankläger) Ankläger des früheren Verfahrens zu beteiligen (Anhörungsrecht und Beschwerderecht). Entscheidungstexte 11 Os 63/93 ... mehr lesen...