Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 5. Dezember 2006, GZ 23 BE 29/06a-6, wurde Andreas G***** gemäß § 46 Abs 2 StGB aus dem Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen (mit einem Strafrest von zwei Monaten) unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren mit Wirkung vom 2. Jänner 2007 bedingt entlassen. Mit - auch Freisprüche enthaltendem - Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 4. August 2009, GZ 7 U 49/08s-20, wurde Andreas G***** des... mehr lesen...
Gründe: Mit nach § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichts Favoriten wurde Thomas F***** des Vergehens der Sachbeschädigung schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit zugleich gefasstem Beschluss wurde vom Widerruf einer zum AZ 183 BE 5/05a des Landesgerichts für Strafsachen Wien gewährten bedingten Entlassung aus einer zum AZ 122 Hv 66/03z dieses Gerichts verhängten Freiheitsstrafe abgesehen, jedoch nach ... mehr lesen...