Gründe: Georg S***** wurde im Verfahren AZ 20 h Vr 11.316/81 des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Aus dieser wurde er vom Landesgericht für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht unter Bestimmung einer zehnjährigen Probezeit am 15. Jänner 2003 bedingt entlassen. Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Innsbruck vom 15. Dezember 2008, GZ 39 Hv 120/08h-65, wurde er wegen in der Probezeit verwirklichter strafbarer Handlungen... mehr lesen...