Gründe: Zum AZ 6 U 212/07x des Bezirksgerichts Bregenz legte die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Paul H***** - nach dem erfolglosen Versuch eines außergerichtlichen Tatausgleichs (ON 3) - das Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB zur Last, weil er verdächtig war, am 24. November 2006 in Lochau Janos F***** dadurch, dass er ihm einen Faustschlag gegen den Brustkorb versetzte, wodurch dieser zu Boden stürzte und sich Prellungen am Brustkorb und an der linken Hand sowie ... mehr lesen...