Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Nach dem Beschwerdevorbringen führte die Staatsanwaltschaft Wien Vorerhebungen gegen mehrere Personen als Täter oder Beteiligte (§12 StGB), denen zur Last gelegt wurde, Gelder von Versicherungsanstalten treuwidrig in einer Weise angelegt zu haben, daß ein erzielbarer Vorteil nicht den Berechtigten, sondern einem der Verdächtigen als Zinsenbonus zugeflossen sei. Die Beschwerdeführer seien gewinnbeteiligte Versicherungsnehmer (einer) dieser Versicherungsanstalten, d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidAVG §17AVG §56AVG §62 Abs2StPO §47 Abs2 Z2
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; fernmündliche Erklärung des Leiters der Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht zu verweigern - kein Bescheid, keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...