Gründe: Mit Strafverfügung vom 21. Februar 1978, GZ 6 U 371/78-2, verhängte das Strafbezirksgericht Wien über die Hilfsarbeiterin Hedwig A wegen des Vergehens der versuchten Entwendung nach §§ 15, 141 Abs 1 StGB eine Geldstrafe von vierzehn Tagessätzen zu je 80 S mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen, weil sie am 14. Dezember 1977 in Wien im Kaufhaus 'B' aus Unbesonnenheit versucht habe, Sachen geringen Wertes, nämlich diverse Lebensmittel im Gesamtwert von 121,30 S, eine... mehr lesen...