Norm: StGB §21 Abs1StPO §67 Abs1 Z1StPO §369 Abs1StPO §430 Abs6
Rechtssatz: Ein gemäß § 430 Abs 6 StPO unzulässiger Anschluss wegen privatrechtlicher Ansprüche an das Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist vom Erstgericht gemäß § 67 Abs 4 Z 1 StPO zurückzuweisen. Entscheidungstexte 15 Os 38/14y Entscheidungstext OGH 23.04.... mehr lesen...