Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §422
Rechtssatz: Tod des Angeklagten im Rechtsmittelverfahren: Übermittlung des Aktes an das Erstgericht zu einem sinngemäßen Vorgehen nach § 422 Abs 1 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 95/77 Entscheidungstext OGH 08.01.1977 13 Os 95/77 11 Os 41/87 Entscheidungstext OGH 09.06.1987 11 Os 41/87 Vgl; Beisatz: Der OGH bricht da... mehr lesen...