Gründe: Friedrich H*** wurde des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 StGB schuldig erkannt, weil er in seinem am 13.Februar 1987 an die Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland gerichteten Schreiben fälschlich dem Rechtsanwalt Dr. Helmut S*** vorgeworfen hat, in einem Verlassenschaftsprozeß dem Gericht ein Testament vorgelegt zu haben, im Wissen, daß das genannte Schriftstück "nicht ganz echt ist". Rechtliche Beurteilung Schon der Re... mehr lesen...