Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §394
Rechtssatz: Kostenbestimmung durch das Strafgericht nur in dem Falle der Bestellung eines amtswegigen Verteidigers. - Unzulässigkeit der Bestimmung einer Leistungsfrist. Entscheidungstexte Os 415/25 Entscheidungstext OGH 04.09.1925 Os 415/25 Veröff: SSt V/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925... mehr lesen...