Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7StPO §380 ffZPO §41 B3ZPO §268 IIID6
Rechtssatz: Die Kosten des Strafverfahrens (einer Subsidiaranklage) können nur verlangt werden, wenn die Strafanzeige begründet war. Entscheidungstexte 5 Ob 152/70 Entscheidungstext OGH 01.07.1970 5 Ob 152/70 6 Ob 556/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 6 Ob 556/77 ... mehr lesen...