Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der 26-jährige Alois A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 sowie 15 StGB (Punkt A/), des Vergehens des 'teils' schweren Eingriffs in fremdes Fischereirecht nach §§ 137, 138 Z 1 StGB (Punkt B/), des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Punkt C/), des Vergehens der Unter... mehr lesen...