Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Edmund F***** der Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A), der Untreue als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (B) und der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (C), des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB aF (D) sowie des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Bestimmungstäter nach §§ 11 zweiter Fall, 33 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.April 1958 geborene Hilfsarbeiter Gustav H*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 25. und 26.Mai 1984 in Wien Mirjana Z*** durch Schläge gegen
Kopf: und Körper vorsätzlich verletzt, was deren Tod zur Folge hatte. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 3, 4, 5, 9 lit. a und 9 lit. b des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigk... mehr lesen...