Gründe: Der am 20.November 1920 geborene pensionierte Bundesbeamte Dipl.Ing. Franz S*** wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als Beamter der Bundesgebäudeverwaltung I Wien von der Unternehmerin Margarethe K*** für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung von Amtsgeschäften für sich Vermögensvorteile angenommen, und zwar a/ am 16.Dezember 1976 7.100 S sowie b/ zu einem nicht mehr festzustellenden Ze... mehr lesen...