Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Jänner 1954 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Siegfried A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB. schuldig erkannt, weil er am 27. November 1979 in Wien dadurch, daß er Johann B mit der Faust einen Stoß versetzte, mit einem Fixiermesser nach ihm stach und seine Brieftasche mit mindestens 5.000 S Bargeld, je einem Warengutschein des Kaufhauses C üb... mehr lesen...