Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mokhtar L***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB als Beitragstäter (richtig Bestimmungstäter) nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mokhtar L***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz I***** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Mai 1991 in Wien dadurch, daß er den am 23.Juli 1987 geborenen Rene D***** würgte, wobei er mehrfach schreiend äußerte, wenn ihm Susanna I***** kein Geld gebe, werde er alle umbringen, sohin mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, der Susanna I***** fremde bewegliche Sachen, nämlich 1.500 S B... mehr lesen...