Gründe: Der am 6. Februar 1948 geborene Franz H*** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 87 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 15. Mai 1985 in Wien seinem Bruder Anton H*** durch einen Bruststich mit einem Küchenmesser eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt, wobei die Tat den Tod des Anton H*** zur Folge hatte. Der Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die ankla... mehr lesen...