Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rene Josef A (neben anderen strafbaren Handlungen) des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er versucht hat, nachgenannte Personen vorsätzlich zu töten, nämlich 1) am 7.Juli 1984 in Pontnig den Gendarmeriebeamten Albin B durch Abfeuern von zwei Schüssen aus einer abgesägten doppelläufigen Schrotflinte gegen dessen Oberkörper, und 2) am 10.Juli 1984 in Bazora (Gemeinde Gurtis) den Kriminalbeamten Johan... mehr lesen...