Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §162StPO §252 Abs1 Z1StPO §302
Rechtssatz: Vernehmung von Zeugen im Rechtshilfeweg im Ausland ohne Beisein eines Verteidigers und Verlesung der hierüber aufgenommenen Protokolle in der Hauptverhandlung nach §§ 302, 252 Abs 1 Z 1 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 127/69 Entscheidungstext OGH 09.07.1970 9 Os 127/69 Veröff: EvBl 1971/116 S 189 ... mehr lesen...