Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Klaus W*** des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; von der weiteren Anklage, er habe den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte (1.) in einer größeren Menge ausgeführt und einzuführen versucht, indem er am 7. November 1983 rund 200 Gramm Heroin aus Indien (ausgeführt und) in München in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen versuchte (teils vollendetes, teils versucht... mehr lesen...