Gründe: Josef R***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 23. Oktober 2006, GZ 20 Hv 17/06d-25, unter anderem des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 und 2 zweiter Satz StGB (I) schuldig erkannt. Josef R***** wurde mit Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 23. Oktober 2006, GZ 20 Hv 17/06d-25, unter anderem des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins und 2 zweiter Satz StGB (... mehr lesen...
Norm: StPO idF StrafprozessreformG §45StPO §285iStPO §288 Abs2 Z1StPO §288 Abs2aStPO §288 Abs3
Rechtssatz: Eine Delegierungsbefugnis des Obersten Gerichtshofs, wie sie § 288 Abs 2 Z 1, 2a und 3 StPO vorsehen, kennt § 285i StPO nicht. Mit seinem den Anschein der Befangenheit des Berufungsgerichts reklamierenden Vorbringen ist der Angeklagte auf die Möglichkeit zur Ablehnung von Gerichtspersonen zu verweisen. Entscheidungstext... mehr lesen...