Gründe: Dr. Anton B***** wurde mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 12. Oktober 2010, GZ 601 Hv 4/10d-24, (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung erbat er sich „3 Tage Bedenkzeit“ (ON 24 S 3). Mit am selben Tag eingelangtem Schriftsatz (ON 25) erklärte der Verteidiger für den Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Die in weiter... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 084 EHv 5090/01s des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wurde Zygmunt K***** mit Strafantrag vom 17. Oktober 2001 ein von der Staatsanwaltschaft als Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB qualifiziertes Verhalten zur Last gelegt (ON 4). Im Protokoll über die Hauptverhandlung vom 10. April 2002 ist nach der Vernehmung des Beschuldigten (der die Tat leugnete) und einem Vermerk über das Ausbleiben des (einzigen) Zeugen festgehalten: Im Verfa... mehr lesen...
Gründe: Werner B***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt, weil er am 5. Juli 1999 in Krems an der Donau bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, nämlich in Polyesterharz eingegossenes Kokain, in einer die Grenzmenge um das mehr als das 25-fache übersteigenden Menge von Werner B***** wurde des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, zweiter Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt, weil er am 5... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.April 1988, GZ 25 Vr 4.110/87-28, wurde der am 1.Feber 1964 geborene Angeklagte Maximilian K*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt und unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31 und 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.Juni 1987, GZ 28 Vr 1.625/86-37, die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.Juni 1987, GZ 10 U 336/87-3, und auf das Urteil ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 12.August 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslose Stanzer Johann A und der am 18.Juni 1943 geborene, zuletzt gleichfalls arbeitslose Malergeselle Erwin B der Vergehen (1.) des Hausfriedensbruches nach § 109 'Abs 1 und' Abs 3 Z. 1 StGB und (2.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 15.August 1984 in Spittal a.d. Drau im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter (zu 1.) sich den Eintrit... mehr lesen...
Gründe: A/ Das Schöffengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil schuldig: 1. den am 24.Oktober 1940 geborenen Beamten der GEMEINDE WIEN und Vorstandsdirektor der 'AKH K-AG.' (im folgenden kurz: K) Dipl.Ing. Adolf A a) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (Punkt A/ des Schuldspruchs), b) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB , zum Teil als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte D/I und E/8 des Schuldspruchs), und... mehr lesen...