Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter D***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person nach § 205 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 10. August 2008 in Langmannersdorf die 18-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin, Barbara W*****, die wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung unfähig war, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieses Zustands dadurc... mehr lesen...