Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Majrbek K***** (zu I und II) zweier Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall, (zu II überdies) 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Danach hat er am 3. Juli 2010 in Wien dem Bura S***** mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) fremde bewegliche Sachen mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz unter Verwendung einer ... mehr lesen...