Gründe: Vom Schöffengericht war mit dem angefochtenen Urteil über jenen Teil der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage abzusprechen, mit welchem Johann J*** zur Last gelegt wurde, in der Zeit von 1975 bis Herbst 1981 aus ihm von Margaritha N*** zur bestmöglichen Veranlagung überlassenen Geldern zumindest einen Betrag von 376.577,41 S mit Bereicherungsvorsatz für sich verwendet zu haben (Punkt I 1 der Anklageschrift vom 5.März 1984, ON 34 in 7 b Vr 615/85 des Landesgerichtes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.November 1950 geborene Maschinist Otto A im Sinn der zunächst auf das Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs. 1 StGB. lautenden, in der Hauptverhandlung (S. 115) auf das Vergehen der leichten Körperverletzung nach dem § 83 (Abs. 1) StGB. modifizierten Anklage schuldig erkannt, weil er am 26.Juni 1978 (im
Spruch: des Urteils unrichtig 26.Jänner 1978) in Linz die Regina B durch Versetzen von Schlägen vorsätzlich im ... mehr lesen...