Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Zouhir B***** (zu I./A./) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und (zu I./B./1./a/ und b/ sowie 2./) mehrerer Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Eisenstadt I./A./ am 5. Juni 2007 seine Ehegattin Basma Sayeh Ep B***** mit Gewalt zur Vornahme des Beischlafs genötigt, indem er sie ins Wohnzimmer zerrte, zu Boden stieß,... mehr lesen...