Gründe: Im Strafverfahren AZ 28 Hv 9/02m (vormals 16 Ur 4/02t) des Landesgerichtes Linz gab der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 dem wegen des Verdachtes des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs l StGB am selben Tag in Untersuchungshaft genommenen Roland P***** einen Pflichtverteidiger nach § 42 Abs 2 StPO und ? ersichtlich von Amts wegen (§ 41 Abs 4 StPO) ? einen Verfahrenshilfeverteidiger gemäß § 41 Abs l Z 3, Abs 2 StPO bei (S 3). Hierauf b... mehr lesen...
Gründe: Über Roman H***** wurde - nachdem gegen ihn die Voruntersuchung wegen §§ 127, 130 erster Satz, 131 und 15 StGB eingeleitet worden war - mit Beschluß des Untersuchungsrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 13.Februar 1997, GZ 7 d Vr 1410/97-9, aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b StPO die Untersuchungshaft verhängt. Ohne Abgabe einer Rechtsmittelerklärung zu diesem Beschluß beantragte der Beschuldigte sofort seine Enthaftung ... mehr lesen...