Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: RAO §33 Abs2RAO §34 Abs1 Z3StPO §412StPO §427 Abs2StPO §197 Abs
Rechtssatz: Verzichtet der Rechtsanwalt auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft, unterliegt er nicht mehr der Disziplinargewalt der Organe des Rechtsanwaltstandes; das Verfahren über seine Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates ist daher abzubrechen. Entscheidungstexte Bkd 46/77 Entscheidungstext OGH 21.11... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 allgDSt 1872 §2 ARAO §34 Abs4StPO §197StPO §412
Rechtssatz: Hat die Rechtsanwaltskammer die Verzichtserklärung des Rechtsanwaltes zur Kenntnis genommen und ihn in der Rechtsanwaltsliste gelöscht, untersteht dieser nicht mehr der Disziplinarbehandlung. Anmerkung Bem: Versehentliche Indizierung 10 Bkd 5/10 im Dezember 2010 gelöscht. Entscheidungstexte Bkd 8/74 ... mehr lesen...