Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1cGeo §640StPO §186
Rechtssatz: Die Verweigerung der Ausführung eines Untersuchungsgefangenen zur Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten durch den U - Richter könnte nur bei Ermessensmißbrauch die Amtshaftung begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 310/68 Entscheidungstext OGH 09.01.1969 1 Ob 310/68 European Case Law Ide... mehr lesen...