Norm: GRBG §2 Abs1StPO §178 Abs2
Rechtssatz: Die Bejahung oder Verneinung der Voraussetzungen für eine Fristüberschreitung nach § 178 Abs 2 StPO fällt in den Bereich gebundenen Ermessens (so bereits 14 Os 120/10s, 13 Os 91/13a). Entscheidungstexte 14 Os 53/20f Entscheidungstext OGH 28.05.2020 14 Os 53/20f Beisatz: Ermessensausübung innerhalb der gesetzlichen Grenzen kann zwar durc... mehr lesen...
Norm: StPO §178 Abs2
Rechtssatz: Die Untersuchungshaft darf nur bei besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang der Ermittlungen wegen der dem Haftbeschluss zugrunde liegenden Tatvorwürfe über sechs Monate hinaus aufrecht erhalten werden. Die Überschreitung dieser Frist kann daher nicht darauf gestützt werden, dass die in § 178 Abs 2 StPO genannten Ermittlungserschwernisse nur in Bezug auf ein Verhalten vorliegen, das nicht dem Untersuchung... mehr lesen...
Gründe: In dem gegen Joshua B***** A***** und zahlreiche weitere Beschuldigte von der Staatsanwaltschaft Wien geführten Ermittlungsverfahren wurde über Sylvia Be***** mit Beschluss des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Jänner 2010 die Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Verdunkelungs- und der Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 2 und 3 lit b StPO verhängt (ON 34) und mit Beschluss vom 5. März 2010 aus denselben Haftgründen mit Wirksamkeit bis 5. M... mehr lesen...
Gründe: Die am 3. März 1990 geborene Jasmin Ha***** befindet sich im Verfahren AZ 151 Hv 59/09t des Landesgerichts für Strafsachen Wien seit 13. Juli 2008 in Untersuchungshaft. Die von der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen sie eingebrachte Anklageschrift ist seit 30. Juni 2009 rechtswirksam (ON 139). Ein (Unzuständigkeits-)Urteil dieses Gerichts als Jugendschöffengericht vom 3. November 2009 (ON 181) wurde hinsichtlich aller Angeklagten mit Beschluss d... mehr lesen...