Gründe: Über Philipp M***** wurde am 8. Februar 2009 wegen dringenden Verdachts eines vom Erstgericht nach „§§ 28a Abs 1 SMG" beurteilten Verhaltens (Verkauf und versuchter Verkauf von Heroin; vgl § 28a Abs 1 fünfter Fall, § 15 StGB) aus den Gründen der Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr nach § 173 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit b die Untersuchungshaft verhängt (ON 20, 24). Mit per Telefax eingelangtem Schreiben vom 11. Februar 2009 ersuchte der Verfahrenshilfeverteidiger um „... mehr lesen...